Arbeitsbewilligung und Arbeitsmarktzugang für Österreich
Um in Österreich arbeiten zu dürfen, müsst ihr entweder:
- Österreichischer StaatsbürgerIn oder
- StaatsbürgerIn eines EU-Mitglied-Landes sein
- einen Arbeitsmarktzugang für Österreich haben
Wenn ihr NUR ein Studierenden-Visum habt, dürft ihr in der Regel 20h/Woche arbeiten.
In dem Fall steht auf eurem österreichischen Ausweis folgendes:
In diesem Fall muss der Arbeitgeber (in dem Fall wir als Firma) beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung (Arbeitsmarktdokument) ansuchen.
Da diese Prozedur für uns leider sehr lang und aufwändig ist, können wir leider keine Personen ohne Arbeitsbewilligung für Österreich anstellen.
Wenn auf der Rückseite eures Ausweises allerdings folgende Info steht "Freier Zugang zum Arbeitsmarkt" können wir euch beschäftigen.
In dem Fall brauchen wir bei der Anmeldung eine Kopie dieses Ausweises.